Datum: 08.05.2024

Aktenzeichen: 8 Ca 151/24

Urteil:
1. Das Versäumnisurteil vom 15.4.2024 wird aufrechterhalten.
2. Der Beklagte hat die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

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