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Vorgerichtliche Rechtsberatung
Die Gerichte für Arbeitssachen sind
nicht befugt, die rechtsuchenden Bürgerinnen
und Bürger in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten rechtlich zu
beraten. Mitglieder von Gewerkschaften erhalten von ihrer
Gewerkschaft Rechtsrat. Kostenpflichtige Rechtsberatung wird von
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten erteilt. Bei der
Auswahl einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts
dürfen die Gerichte für Arbeitssachen
keine Empfehlung geben. Rechtsanwälte, die
sich auf das Gebiet des Arbeitsrechts spezialisiert haben,
führen häufig die Bezeichnung „Fachanwalt für
Arbeitsrecht“.
Das Beratungshilfegesetz sieht für bedürftige Personen unter bestimmten Voraussetzungen eine im Wesentlichen kostenlose Rechtsberatung vor. Den Berechtigungsschein zur unentgeltlichen anwaltlichen Rechtsberatung erhalten Berechtigte beim zuständigen Amtsgericht . Es ist auch möglich, sich unmittelbar an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt zu wenden, die dann nachträglich den Antrag beim Amtsgericht auf Bewilligung der Beratungshilfe stellen.
Allgemeine Informationen zu arbeitsrechtlichen Fragen können über das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eingeholt werden. Eine individuelle Rechtsberatung kann aber auch dort nicht erteilt werden.
Die Gerichte für Arbeitssachen sind Rechtsuchenden bei der Aufnahme von Klagen und Anträgen behilflich. Näheres dazu findet sich in der Homepage unter dem Stichwort Rechtsantragstelle.