Datum: 03.05.2024

Aktenzeichen: 12 Sa 3/23

  1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim - Kammern Heidelberg - vom 2. November 2022 - 10 Ca 125/22 - wird als unzulässig verworfen.
  2. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim - Kammern Heidelberg - vom 2. November 2022 - 10 Ca 125/22 wird zurückgewiesen.
  3. Der Auflösungsantrag der Beklagten wird zurückgewiesen.
  4. Die Kosten der ersten Instanz haben die Parteien jeweils zur Hälfte zu tragen. Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Beklagte zu 66 Prozent und der Kläger zu 34 Prozent zu tragen.
  5. Die Revision wird nicht zugelassen.

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